Schnorchelfabrik Weblog : minimal blogging redux


Schnipsel zur Netzkultur, Informations-Allmende und Randgebieten

Dienstag, 23. März 2004

Neue Copyright-Klage aus Stanford
Prof. Lawrence Lessig und weitere Anwälte des Stanford Center for Internet and Society haben gestern bei einem kalifornischen Gericht einen Antrag eingereicht, der einige interessante Punkte enthält. Brewster Kahle, führender Kopf des Internet-Archive-Projekts, und Richard Prelinger vom Prelinger Film Archive wenden sich gegen die ihrer Meinung nach gegen die US-Verfassung verstoßende "unendliche" Verlängerung des Copyrights auf Werke zwischen 1964 und 1978. Werke dieser Zeit seien durch die Umstellung des Copyright-Systems von ehemals notwendiger Registrierung hin zu der internationalen Angleichung an die Vereinbarungen der Berner Konvention (Copyright Act 1976; Berne Convention Implementation Act 1992; dazu Copyright Term Extension Act 1998) dermaßen in ihrem Copyright-Schutz verlängert worden, dass sie auf absehbare Zeit quasi weggeschlossen bleiben. Wirklich problematisch ist dies für kommerziell nicht mehr verwertete oder verwertbare Werke, deren Urheber nur schwer oder gar nicht mehr kontaktiert werden können, gleichzeitig aber überhaupt nicht mehr an eine mögliche kommerzielle Verwertung denken, von der das derzeitige US-Recht aber stets ausgeht. In der Klage heißen diese orphaned works, also verwaiste Werke.

Ob eine Rückkehr zum Registrierzwang für vollen Copyrightschutz die Probleme bewältigt, ist aber doch sehr zweifelhaft. Sicherlich kann der bewusste Umgang mit dem Urheberrecht nach der europäischen Tradition in Verbindung mit sinnvollem Einsatz der Verwertungsrechte ein besserer Weg sein. Dennoch sind die entstandenen Fristen ohne wirkliches Haltbarkeitsdatum natürlich ein echt dicker Hund und behindern die Zugänglichmachung und Archivierung von kulturellem Gut in vielerlei Hinsicht.

(mehr: Stanford CIS Blog)

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