Dienstag, 23. März 2004
Neue Copyright-Klage aus Stanford
Prof. Lawrence Lessig und weitere Anwälte des Stanford Center for Internet and
Society haben gestern bei einem kalifornischen Gericht einen Antrag
eingereicht, der einige interessante Punkte enthält. Brewster Kahle, führender
Kopf des Internet-Archive-Projekts, und
Richard Prelinger vom Prelinger Film
Archive wenden sich gegen die ihrer Meinung nach gegen die US-Verfassung
verstoßende "unendliche" Verlängerung des Copyrights auf Werke
zwischen 1964 und 1978. Werke dieser Zeit seien durch die Umstellung des
Copyright-Systems von ehemals notwendiger Registrierung hin zu der
internationalen Angleichung an die Vereinbarungen der Berner Konvention
(Copyright Act 1976; Berne Convention Implementation Act 1992; dazu Copyright
Term Extension Act 1998) dermaßen in
ihrem Copyright-Schutz verlängert worden, dass sie auf absehbare Zeit quasi
weggeschlossen bleiben. Wirklich problematisch ist dies für kommerziell nicht
mehr verwertete oder verwertbare Werke, deren Urheber nur schwer oder gar nicht mehr
kontaktiert werden können, gleichzeitig aber überhaupt nicht mehr an eine
mögliche kommerzielle Verwertung denken, von der das derzeitige US-Recht aber
stets ausgeht. In der Klage heißen diese orphaned works,
also verwaiste Werke.
Ob eine Rückkehr zum Registrierzwang für vollen Copyrightschutz die Probleme
bewältigt, ist aber doch sehr zweifelhaft. Sicherlich kann der bewusste
Umgang mit dem Urheberrecht nach der europäischen Tradition in Verbindung mit
sinnvollem Einsatz der Verwertungsrechte ein besserer Weg sein. Dennoch sind
die entstandenen Fristen ohne wirkliches Haltbarkeitsdatum natürlich ein echt
dicker Hund und behindern die Zugänglichmachung und Archivierung von kulturellem Gut
in vielerlei Hinsicht.
(mehr: Stanford
CIS Blog)
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